Beratung Fördermittelabteilung

Fördermittel zu beantragen ist relativ einfach.Das Vorgehen ist meist unbürokratisch und kann per E-Mail, Telefon oder Fax erfolgen. Erst im weiteren Verlauf zeigen sich so manche bürokratische Hürden, die sogar erfahrene Mitarbeiter vor schwer zu lösenden Aufgaben stellen.

Der Betrieb einer eigenen Fördermittelabteilung stellt das betreffende Unternehmen in der Praxis häufig vor Probleme. In der Abwicklung der Anträge kommt es häufig zu Problemen. U.a. stellen die Mitarbeiter möglicherweise aus Unerfahrenheit für jeden neu einzustellenden Mitarbeiter eine Förderanfrage bei der zuständigen Behörde. Die Agentur für Arbeit betrachtet dies als kritisch, da der Eindruck von Mitnahmeeffekten entsteht und keine zielgerichtete Antragstellung erfolgt. Auch bei der weiteren Abwicklung der Anträge kann es zu Schwierigkeiten kommen, da die jeweilige Begründung des Antrags individuell auf den betreffenden Arbeitnehmer ausgerichtet sein muss.Die größte Rolle spielen dabei die Begründung der -in der Person liegenden Vermittlungshemmnisse- und der -erhöhte Einarbeitungsbedarf- gemessen an der künftigen Tätigkeit.

Auch die Nachhaltung der Förderanfragen und die organisatorischen Abwicklung stellt das Unternehmen vor kritische Fragestellungen. Für den erfolgreichen Betrieb einer Fördermittelabteilung ist nicht nur die Schulung der Mitarbeiter wichtig, sondern auch der organisatorische Aufbau, Ablauf und Nachhaltung von Arbeitsschritten. Des Weiteren bedarf es einer effizienten EDV mit integriertem Controllingsystem. Für die Mitarbeiter der Fördermittelabteilung bedarf es nicht nur der fundierten Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, sondern es ist von enormer Bedeutung die internen Strukturen und Verfahrensabläufe der Behörden zu kennen.

"Fördermittel zu beantragen ist nicht schwer, den Antrag zu begründen jedoch sehr."
Diese Gedichtzeile, sehr frei nach Wilhelm Busch, zeigt aber einen der Hauptgründe für eine negative Bescheidung von Fördermittelanträgen auf. Zeiten, indem Fördermittel per Zuruf verhandelt und bewilligt wurden, gehören der Vergangenheit an.
Vielmehr müssen die in der Person liegenden Vermittlungshemmnisse des zukünftigen Arbeitnehmers aufgezeigt und ausführlich beschrieben werden. Hinzu kommt auch noch die genaue Beschreibung des "erhöhten Einarbeitungsbedarf" gemessen an der künftigen Tätigkeit.
Unsere Kunden weisen oft darauf hin, dass sie bei einer Ablehnung des Fördermittelantrages nichts entgegnen können. Ohne fundamentale gesetzliche Grundlagen ist dies, auch für erfahrene Mitarbeiter sehr schwierig.

Durch unsere Beratung und Schulung der Mitarbeiter, versetzen wir ihre Fördermittelabteilung in die Lage Fördermittelanträge auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und steigern so die Performence.

Wie umfassend das Thema Fördermittel für Personal ist, zeigt nachfolgend ein kurzer Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

1. Rechtliche Grundlagen/ Überblick

· Unterschiede der Rechtskreise SGB III und SGB II
· Definition Arbeitslosigkeit
· Definition Arbeitssuchend

2. Grundlagen für die Gewährung von Eingliederungszuschüssen

· rechtliche Grundlagen (§217 ff. SGB III, § 421f SGB III, § 219 SGB III, § 223 SGB III)
· Vermittlungshemmnisse
- Was sind Vermittlungshemmnisse -
- Vermittlungshemmnisse erkennen -
· Erhöhter Einarbeitungsbedarf
- Was ist ein erhöhter Einarbeitungsbedarf -
- Erkennen des erhöhten Einarbeitungsbedarfs -
· Mitwirkungspflichten
· Förderzeitraum und Nachbeschäftigungszeitraum
· Rückzahlung

3. Formale Antragstellung

· Wann/ Wie/ Wo

4. Formulierung der Antragsbegründung

· Vermittlungshemmnisse und erhöhter Einarbeitungsbedarf für dieAntragsbegründung nutzen

5. Formale Ablaufstrukturen

· Antragstellung
- fristgerechte Antragstellung
- formlose Antragstellung
- formelle Antragstellung
· Antragsunterlagen
- Antrag
- Arbeitsvertrag (was es zu beachten gibt)
· Weiterbeschäftigungserklärung

6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

· Schlusserklärung
· Ausfüllung notwendiger Unterlagen
· Antragsbegünstigende Formulierungen
· Fristenbeachtung

7. sonstige finanzielle Fördermöglichkeiten

· Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)
· Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III)
· Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 77 ff. SGB III)
· WeGebAU-Programm


oben

Vorgehen

 

Unser Dienstleistung für Sie:

- Beratung
- Bedarfsanalyse
- Struktur
- Organisation
- Qualität der Fördermittelanträge
- Schulung von Mitarbeitern
- Begleitung des Umsetzungsprozesses

Selbstverständlich ist eine persönliche Betreuung während des gesamten Förderzeitraums.


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