Fördermittel

Fördermittel dienen nicht nur ausschließlich dem Arbeitgeber. Wir beraten deshalb auch Arbeitnehmer auf deren individuellen Anspruch auf nationale und internationale Fördermittel.

Vermittlungsbudget

Zunächst ein kleiner Auszug aus dem Sozialgesetzbuch.

Stand: 20.01.2012
§ 44 SGB III
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Fördermittel

Zusammenfassend sei erklärt: Kosten die dem Arbeitnehmer bei einer Anbahnung oder Arbeitsaufnahme entstehen, können durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen werden. Das beste Beispiel hierfür sind die Übernahme der Bewerbungskosten. Dass es noch darüber hinausgehende Förderungen gibt, ist den wenigsten bekannt.

In Verbindung mit Ihrer neuen Arbeitsstelle besteht die Möglichkeit der Prüfung der Gewährung von Fördermitteln an Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Mögliche Fördermittel können gewährt werden für:

- Fahrtkostenzuschuss zur Erreichung der Arbeitsstelle
- Qualifizierung, Umschulung oder Weiterbildung
- PKW
- Führerschein
- Arbeitskleidung
- u.a.

Natürlich möchte jeder einen PKW oder Führerschein bezahlt bekommen. Hier muss jedoch die Notwendigkeit, hinsichtlich der zukünftigen Arbeitsstelle gegeben sein.
Wir prüfen, ob und welche Fördermittel für Sie in Frage kommen und klären Sie über die Möglichkeiten der verschiedenen Fördermöglichkeiten auf.
(Keine Rechtsberatung) .

 

 

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