Fördermittel Personal
								Arbeitgeber die Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses einstellen, können einen Eingliederungszuschuss erhalten. Denn Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist, sind grundsätzlich förderungswürdig. Dabei richten sich die Höhe und die Dauer der Förderung nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers sowie den jeweiligen individuellen Eingliederungserfordernissen.
Ein Arbeitgeber hat meist präzise Vorstellungen der Kenntnisse und  Erfahrungen, die ein neuer Mitarbeiter besitzen sollte um den Anforderungen des  neuen Arbeitsplatzes vollständig zu entsprechen. 
						  
						  Den passgenauen Bewerber zu finden, ist trotz stärkster Bemühungen nicht immer  möglich. Teilweise weichen die derzeit vorhandenen beruflichen Kenntnisse und  Fertigkeiten oder die beruflichen Erfahrungen des Bewerbers von den Vorstellungen  des Arbeitgebers ab. 
						  Dies bedeutet, dass Arbeitgeber in Form von Einarbeitung und Schulungen in  zukünftige Mitarbeiter investieren müssen, bevor diese den Anforderungen des  Unternehmens im vollen Umfang entsprechen. 
  
						  Durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses durch z.B. die Bundesagentur  für Arbeit, werden diese Investitionen in neue Mitarbeiter zum Teil  aufgefangen. 
Wir helfen Ihnen die Ihnen zustehenden Fördergelder zu erhalten. Wir sind Experten im "Förderdschungel" und kennen alle notwendigen Verfahren und formalen Vorgaben.
                      
Vorgehen
Die Beantragung von Fördermitteln ist mit einem enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden. Eine weitere Voraussetzung ist die genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlage und des formalen Vorgehens. Durch fehlendes Hintergrundwissen kann es dazu kommen, dass Ihr Förderantrag ablehnend beschieden wird.
Unser Dienstleistung für Sie:
- Beratung
					    - Prüfung der Fördermöglichkeiten bei   Neueinstellung
					    
				      - Antragstellung bei zuständiger Behörde
				      - Ausfüllen der Unterlagen
				      
					    - Begründung der Antragstellung
					    - Fristenüberwachung                     
Selbstverständlich ist eine persönliche Betreuung während des gesamten Förderzeitraums.