Qualifikation

Sie wollen sich weiterbilden oder qualifizieren? Auch hier gibt es vielfältige Möglichkeiten dies über Fördermittel zu realisieren.

Fördermittel für Qualifikation

Sie wollen sich weiterbilden, qualifizieren oder einen neuen Beruf erlernen? Auch hier besteht die Möglichkeit über die Fördermittel, z.B. eines "Bildungsgutscheins" ihren Wunsch zu verwirklichen.

Zunächst Grundsätzliches zum Thema "Bildungsgutschein"

Grundsätzliches


Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Es ist nicht immer sofort klar, ob die Voraussetzungen des Einzelnen für die Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins erfüllt sind.

Wir überprüfen für Sie den ganz persönlich bestehenden Bedarf und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

(Keine Rechtsberatung)

 

 

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Vorgehen

Um eine individuelle Überprüfung vorzunehmen, benötigen wir von Ihnen ein paar Angaben.
Senden SIe uns einfach eine kurze e-Mail oder Ihre Bewerbungsunterlagen.

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.


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