AGB´s

 


Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen der Unternehmensberatung Herzog & Schmidt, Kaiserstrasse 97,63065 Offenbach am Main (im folgenden "Unternehmensberatung" genannt) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 1. Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der von der Unternehmensberatung zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Unternehmensberatung wird die vom Auftraggeber genannten und relevanten Auskünfte und Unterlagen als richtig zugrunde legen.

§ 2. Verschwiegenheitspflicht
Die Unternehmensberatung ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Unternehmensberatung, sowie dessen Mitarbeiter und durch die Unternehmensberatung eingesetzte Dritte. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der Unternehmensberatung erforderlich ist. Die Unternehmensberatung ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als Sie nach den Versicherungsbedingungen Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. Die Unternehmensberatung darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

§ 3. Haftung
Die Unternehmensberatung haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung des Vertrages gegen den Unternehmensberater schriftlich geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

§ 4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er der Unternehmensberatung unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Unternehmensberatung eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen der Unternehmensberatung zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse der Unternehmensberatung nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

§ 5. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Unternehmensberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist die Unternehmensberatung berechtigt, eine angemessene Frist zur Abhilfe mit der Erklärung zu bestimmen, dass Sie die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die Unternehmensberatung den Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 8 Abs. 2). Unberührt bleibt der Anspruch der Unternehmensberatung auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen.

§ 6. Bemessung der Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nach dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelt.

§ 7. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Unternehmensberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mittel einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Werden die Unterlagen nicht binnen von 6 Monaten abgeholt, ist der Unternehmensberater berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten.

§ 8. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch der Unternehmensberater im prozentualen Verhältnis zum Gesamtauftrag.

§ 9. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat die Unternehmensberatung dem Auftraggeber die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Die Unternehmensberatung kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Die Unternehmensberatung kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückhaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstossen würde.

§ 10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Unternehmensberatung

Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Für Klagen der Unternehmensberatung gegen den Kunden ist Offenbach am Main gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 11. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

§ 12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 13. Stand der AGB
Diese AGB sind vom Stand 01.07.2010 und mit diesem Datum gültig.